JudikaturVfGH

E96/2023 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2023

Im Hinblick auf das Konzept des Altersteilzeitgeldes nach §27 AlVG bestehen - anders als beim Weiterbildungsgeld - hinreichende Unterschiede zwischen Dienstverhältnissen iSd §4 Abs2 ASVG und freien Dienstverhältnissen iSd §4 Abs4 ASVG, weil letztere typischerweise durch die fehlende Bindung an bestimmte Arbeitszeiten gekennzeichnet sind. Es begegnet daher keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Dienstgeber in Bezug auf freie Dienstverhältnisse iSd §4 Abs4 ASVG vom Anspruch auf Altersteilzeitgeld ausgeschlossen sind.

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