E1525/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Die Beschwerdeführerin brachte vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vor, ihr Heimatland wegen des Krieges und dessen Begleitumständen, darunter Vergewaltigungen, verlassen zu haben. Ihre Familie habe Angst um sie gehabt und ihr zur Ausreise geraten. In der Beschwerde an das BVwG führte die Beschwerdeführerin wiederum aus, dass Vergewaltigungen weit verbreitet seien und von der Regierung und deren Verbündeten wie auch vom IS als Mittel der Bestrafung und des Terrors eingesetzt würden. Sowohl an den Checkpoints der verschiedenen bewaffneten Gruppierungen als auch bei Hausdurchsuchungen durch Sicherheitskräfte komme es zu Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen. Die Beschwerdeführerin hat damit drohende Eingriffe in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Sinne des §20 Abs2 AsylG 2005 behauptet.