Rückverweise
Es ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber für den Anwendungsbereich des ASVG zur Vermeidung von Doppelversicherungen in §3 Abs2 litf ASVG idF BGBl I 139/1997 an die österreichische Staatsbürgerschaft von Dienstnehmern angeknüpft hat, die bei einer amtlichen Vertretung der Republik Österreich im Ausland oder bei Mitgliedern einer solchen Vertretung im Ausland beschäftigt waren.
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