E3219/2021 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Hohenems vom 24.08 2018, Z12000-0/18/A mit E v 28.02 2023, V215/2022. Es ist nach Lage der Fälle offenkundig, dass die Anwendung der Verordnung jeweils für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.