JudikaturVfGH

E933/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Keine Bedenken gegen die Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten gem §35 AsylG 2005 auch angesichts EGMR 09.07.2021, Fall M.A., Appl 6697/18: Das BVwG hat sich mit den konkreten Umständen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verweigerung der Familienzusammenführung des - bei Ablauf der Wartefrist bereits volljährigen - Beschwerdeführers mit seiner Mutter, zu der in den letzten Jahren kaum Kontakt bestand, keine Verletzung seines durch Art8 EMRK gewährleisteten Familienlebens bewirke.

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