E933/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten gem §35 AsylG 2005 auch angesichts EGMR 09.07.2021, Fall M.A., Appl 6697/18: Das BVwG hat sich mit den konkreten Umständen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verweigerung der Familienzusammenführung des - bei Ablauf der Wartefrist bereits volljährigen - Beschwerdeführers mit seiner Mutter, zu der in den letzten Jahren kaum Kontakt bestand, keine Verletzung seines durch Art8 EMRK gewährleisteten Familienlebens bewirke.