G377/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Während des Gesetzesprüfungsverfahrens wurde durch die Zivilverfahrens-Novelle 2022, BGBl I 61/2022, unter anderem der vom antragstellenden Gericht als verfassungswidrig erachtete letzte Satz in §31 Abs4 KBGG betreffend die fehlende Möglichkeit für Gerichte, bei der Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld Zahlungserleichterungen zu gewähren, zur Gänze neu erlassen. Das OLG Wien hat auf eine Änderung der Rechtslage Bedacht zu nehmen, sofern die neuen Bestimmungen nach ihrem Inhalt auf das umstrittene Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Diese Gesetzesänderung bewirkt, dass §31 Abs4 letzter Satz KBGG idF BGBl I 53/2016, auf den sich die Bedenken beziehen, bei seiner Entscheidung nicht mehr anzuwenden ist.