G129/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Keine Aussicht auf Erfolg der Anfechtung der Worte "Anspruch auf", "Anspruchszeitraum" und "Anspruchs-" in §8 Abs1 Z1 erster Satz KBGG idF BGBl I 117/2013: Es ist dem Gesetzgeber vor dem Hintergrund des vorliegenden Falles unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes nicht entgegenzutreten, wenn er für die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte gemäß §8 Abs1 Z1 KBGG von jenen Einkünften ausgeht, die während der Kalendermonate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes (Anspruchszeitraum) erzielt werden.