JudikaturVfGH

E99/2022 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2022

Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status der Asylberechtigten durch einen Richter männlichen Geschlechts entschieden, obgleich im vorliegenden Fall § 20 Abs 2 AsylG 2005 (sexuelle Selbstbestimmung) anzuwenden war und die Zweitbeschwerdeführerin ein Abgehen von der sich daraus ergebenden Zuständigkeit einer Richterin nicht verlangt hat.

Rückverweise