JudikaturVfGH

E1969/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2022

Nach der Rsp des VfGH ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe einen Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft anordnet. Im Hinblick auf diese Rsp (insb E v 22.09.2022, E1245/2022) ist es mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, wenn das Verwaltungsgericht Wien in mehreren, wenn auch jeweils nicht gravierenden Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz einen gemäß §20 Abs2 iVm §10 Abs1 Z6 StbG schwerwiegenden Grund erblickt, die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu widerrufen.

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