JudikaturVfGH

V33/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2022

Vor dem Hintergrund des E v 29.04.2022, V23/2022 lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der 6. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung - 6. COVID-19-SchuMaV idF BGBl II 24/2022) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

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