JudikaturVfGH

V313/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2022

Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (vgl zum weiten Entscheidungsspielraum des Verordnungsgebers zuletzt ua E v 17.03.2022, V294/2021; 29.04.2022, V23/2022) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - 5. COVID-19-NotMaV idF BGBl II 511/2021) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Ausgangsregelung des §14 der angefochtenen Verordnung stützt sich nicht auf §5, sondern auf §6 COVID-19-MG. Die Entscheidungsgrundlagen sind im Verordnungsakt hinreichend dokumentiert.

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