JudikaturVfGH

V288/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2022

Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeiten (des §6 Abs2 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung idF BGBl II 459/2021) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, zumal in der angefochtenen Betretungsbeschränkung für Gäste von Beherbergungsbetrieben ohne 2G-Nachweis vor dem Hintergrund der im Verordnungsakt hinreichend erfolgten Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen des Verordnungsgebers eine den Gleichheitssatz verletzende Ungleichbehandlung bzw die Unzulässigkeit des Eingriffes in die geltend gemachten Grundrechte im Hinblick auf die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht zu erkennen ist (vgl E v 17.03.2022, V294/2021).

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