JudikaturVfGH

E1299/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2022

Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "des Exekutivdienstes" nach der Wortfolge "nächsthöheren Verwendungsgruppe" in §75 Abs1 GehaltsG 1956 idF BGBl I 60/2018 mit E v 03.03.2022, G324/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.

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