JudikaturVfGH

E2583/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2022

Mit E vom 01.03.2022, V282/2021 ua, hob der VfGH die angewendeten Verordnungsbestimmungen als gesetzwidrig auf. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnungen für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.

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