V104/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (E v 24.06.2021, V2/2021; 23.09.2021, V572/2020; 06.10.2021, V86/2021) sowie der im Verordnungsakt dokumentierten und laufend neu bewerteten epidemiologischen Lage lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.