JudikaturVfGH

V298/2021 (V298/2021-4) – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2021

Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14.01.2021, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl 3/2021.

Die Stmk COVID-19-MV-Schigebiete ordnete in §1 ein Take Away-Verbot für Schihütten an, wie es auch - inhaltlich gleichlautend - in der Oö COVID-19-Maßnahmenverordnung Schigebiete, LGBl 141/2020, normiert wurde. Der VfGH hat bereits mit E v 23.09.2021, V5/2021, festgestellt, dass diese Verordnung gesetzwidrig war und nicht mehr anzuwenden ist. Der VfGH kann daher sinngemäß auf die diesbezüglichen Erwägungen zur Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Verordnung im Erkenntnis zu dieser Zahl verweisen (s auch V7/2021 ua, V17/2021 ua und V74/2021 ua, alle E v 29.09.2021).

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