JudikaturVfGH

E2463/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2021

Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses durch einen hiezu Berechtigten zulässig.

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