E2463/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gemäß §82 Abs3b VfGG ist eine Beschwerde gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes nur nach einem Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses durch einen hiezu Berechtigten zulässig.