E4115/2020 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Eine Abtretung der Beschwerde an den VwGH gemäß Art144 Abs3 B-VG iVm §87 Abs3 VfGG ist nur im Falle der Abweisung oder der Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, nicht aber im Fall ihrer Zurückweisung vorgesehen.