V58/2021 (V58/2021-7) – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird (Oö COVID-19-Maßnahmenverordnung - Schigebiete), LGBl 141/2020 idF LGBl 1/2021.
Der VfGH kann sich darauf beschränken, auf seine Erwägungen zur Gesetzwidrigkeit der Stammfassung (LGBl 141/2020) der angefochtenen Verordnung im E v 23.09.2021, V5/2021, zu verweisen, zu der im Wesentlichen dieselben Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit geltend gemacht wurden. Mit Verordnung LGBl 1/2021 wurde das in §1 Oö COVID-19-Maßnahmenverordnung - Schigebiete normierte take away-Verbot nicht geändert, sondern entfiel damit lediglich das in §2 (ursprünglich mit 18.01.2021) festgelegte Außerkrafttretensdatum dieser Verordnung.