JudikaturVfGH

G36/2021, V60/2021ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2021

Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Insbesondere greifen die angefochtenen Bestimmungen (§1 Abs5b COVID-19-MG idF BGBl I 23/2021, §5 Abs3 Z1 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II 58/2021, und COVID-19-Virusvariantenverordnung, BGBl II 63/2021) nicht in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Schutz der persönlichen Freiheit ein (E v 24.06.2021, V2/2021), sodass sich eine Auseinandersetzung mit Art2 Abs1 Z5 PersFrSchG erübrigt. Zur behaupteten Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Datenschutz ist darauf hinzuweisen, dass §19 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nicht angefochten worden ist.

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