JudikaturVfGH

G41/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2021

Es ist dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er von einer Durchschnittsbetrachtung ausgeht und für die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes, die zudem nur für einen begrenzten Zeitraum gebührt, gemäß §2 Abs1 Z1 KBGG mit dem tatsächlichen Bezug der Familienbeihilfe für dieses Kind ein leicht zu erfüllendes Anspruchskriterium festlegt. Es ist ihm auch nicht entgegenzutreten, wenn er in §2 Abs8 KBGG - vor dem Hintergrund des Ziels der Bestimmung, Missbrauchsfälle zu vermeiden - darauf abstellt, dass bei getrennt lebenden Elternteilen die Anspruchsvoraussetzung nach §2 Abs1 Z1 legcit in eigener Person erfüllt sein muss, und insgesamt eine sachgerechte Regelung vorsieht.

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