JudikaturVfGH

E357/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 2021

Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes abgeschlossenen Verfahrens als Fluchtgrund vorgebracht, dass ihr in ihrem Herkunftsstaat Serbien eine Zwangsverheiratung durch ihren Vater drohe. Sie hat damit der Sache nach einen drohenden Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung behauptet, daher war im vorliegenden Fall §20 AsylG 2005 anzuwenden.

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