Der VwGH hat mit Erkenntnissen vom 03.12.2020, Ra 2020/20/0262-10 sowie vom 22.01.2021, Ra 2020/20/0258 bis 0261-15, die beim VfGH angefochtene Entscheidung des BVwG aufgehoben. Dadurch ist diese Entscheidung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden und kann daher auch vor dem VfGH nicht mehr bekämpft werden. Für die Einschreiter ist im Verfahren gegen dasselbe Erkenntnis vor dem VfGH sohin die Beschwer weggefallen.
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