JudikaturVfGH

WIII2/2019 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 2020

Gänzliche Aufhebung des Verfahrens zur Volksabstimmung betreffend die "Widmung von Flächen im Neugut" in der Gemeinde Ludesch vom 10.11.2019. Schon im Hinblick auf die mit dem E vom 06.10.2020, G166/2020 ua, erfolgte Aufhebung jener Bestimmungen, welche die Grundlage für die angefochtene Volksabstimmung bildeten, ist die Rechtswidrigkeit des Verfahrens zu dieser Volksabstimmung offenkundig.

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