WIII2/2019 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Gänzliche Aufhebung des Verfahrens zur Volksabstimmung betreffend die "Widmung von Flächen im Neugut" in der Gemeinde Ludesch vom 10.11.2019. Schon im Hinblick auf die mit dem E vom 06.10.2020, G166/2020 ua, erfolgte Aufhebung jener Bestimmungen, welche die Grundlage für die angefochtene Volksabstimmung bildeten, ist die Rechtswidrigkeit des Verfahrens zu dieser Volksabstimmung offenkundig.