Anlassfallwirkung der Aufhebung von §22 Abs5 UmgrStG idF BGBl I 71/2003 mit E v 04.12.2019, G 156/2019.
Rückverweise
eine auf den Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs erfolgende Ermittlung eines für die Umgründung besonderen Einheitswertes unter sinngemäßer Anwendung der Grundsätze für Fortschreibungen oder Nachfeststellungen vorgesehen. (Anlassfall E1086/2018, E v 04.12.2019, Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).…