JudikaturVfGH

E2738/2019 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2019

Im vorliegenden Fall hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den nach der Rsp des VfGH statuierten Anforderungen an eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht entsprochen (vgl VfGH 26.06.2019, E967/2019). Da sich die Begründung der (ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen) angefochtenen Entscheidung in der Wiedergabe und dem Verweis auf die verwaltungsbehördlichen Erhebungen und Begründungen erschöpft und eine eigenständige Auseinandersetzung des BVwG mit den entscheidungsrelevanten Umständen sowohl im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung wie mit der rechtlichen Beurteilung fehlt, wird den grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen eines (insoweit erstinstanzlich entscheidenden) Gerichtes nicht entsprochen.

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