Anlassfallwirkung der Aufhebung des §304 BAO idF BGBl I 14/2013 mit E v 30.11.2017, G131/2017 ua.
(Quasi-Anlassfall E253/2017, E v 13.12.2017).
Rückverweise
auch von Bedeutung, dass §304 BAO nicht zwischen den verschiedenen Wiederaufnahmegründen differenziert. §304 BAO widerspricht daher dem aus dem Gleichheitssatz erfließenden Sachlichkeitsgebot. (Anlassfall E250/2017, E v 04.12.2017, Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).…
…Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet. Entscheidungsgründe I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E250/2017 eine auf Art144 B VG gestützte Beschwerde anhängig, welcher folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Mit Bescheid vom 17. Dezember 2007 stellte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck…