E1913/2015 – Vfgh Rechtssatz
Rückverweise
Anlassfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §12a Z2 AuslBG bis zum 30.09.2017 sowie der Anlage B "Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß §12a" des AuslBG idF BGBl I 25/2011 mit E v 11.10.2017, G56/2017 ua.
§12a Z2 AuslBG nicht als verfassungswidrig aufzuheben, sondern auszusprechen, dass die Bestimmung bis zur Neuregelung der Anlage B, dh bis 30.09.2017 verfassungswidrig war. (Anlassfall E1913/2015, E v 11.10.2017, Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).…
…III. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet. Entscheidungsgründe I. Anlassverfahren und Antrag 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E1913/2015 eine auf Art144 B VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Beschwerdeführerin, eine (im Entscheidungszeitpunkt des Bundesverwaltungsgerichts) 46 jährige chinesische Staatsangehörige…