E457/2017 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Mit E v 22.09.2017, V58/2017 ua, hob der VfGH die Bludenzer BettelverbotsV 19.11.2015 als gesetzwidrig auf und sprach aus, dass die aufgehobene Verordnung nicht mehr anzuwenden ist.
Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war.