JudikaturVfGH

V27/2016 (V27/2016-17) – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2017

Aufhebung des §43 der Satzung 2011 der Tiroler Gebietskrankenkasse betr den Ausschluss des Ersatzes von Reise-(Fahrt)kosten im Anlassfall zu G386/2016, E v 27.06.2017.

Die angefochtene Satzungsbestimmung, die - entgegen dem um die aufgehobene Wortfolge "nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung" in §135 Abs4 ASVG bereinigten Gesetzeswortlaut - einen gänzlichen Ausschluss eines solchen Kostenersatzes vorsieht, ist nunmehr so zu beurteilen, als ob sie ohne gesetzliche Grundlage - also in Widerspruch zu Art18 B-VG - erlassen worden wäre.

Rückverweise