G254/2016 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Aufhebung der Wortfolge "rechtzeitig ein zulässiges Rechtsmittel erhebt und" sowie des Wortes "gleichzeitig" in §57a Abs1 erster Satz, der Wortfolge ", gegen die die Partei ein Rechtsmittel erhebt," in §57a Abs3 Z1 sowie der Wortfolge ", gegen die die Partei ein Rechtsmittel erhebt," in §57a Abs4 VfGG idF BGBl I 92/2014.
Verweisung auf die Begründung des - dem Fall in allen wesentlichen Belangen entsprechenden - E v 02.07.2016, G95/2016.
(Anlassfall V121/2015 ua, B v 12.10.2016, Zurückweisung der Anträge als zu eng gefasst).