JudikaturVfGH

E654/2015 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Oktober 2015

Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des mit B v 19.02.2015, E1116/2014, abgeschlossenen Verfahrens.

Die Erlassung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Imst am 19.02.2015 stellt keine neue Tatsache iSd §530 Abs1 Z7 ZPO dar.

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