JudikaturVfGH

G129/2015 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2015

Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung näher bezeichneter - auf den Begriff des "Anfangsverdachts" bezogener - Bestimmungen der StPO sowie des StaatsanwaltschaftsG (StAG).

Im konkreten Fall hat die Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme der vom Antragsteller eingebrachten Sachverhaltsdarstellungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels ausreichender Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat (eines "Anfangsverdachts" iSd §1 Abs3 StPO) ausdrücklich Abstand genommen; die Sache ist somit nicht einmal in das Stadium von Ermittlungsmaßnahmen getreten (vgl §1 Abs2 StPO). Eine Rechtssache iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG liegt daher nicht vor.

(Siehe auch G377/2016 ua, B v 24.11.2016).

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