Anlassfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge "und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt" in §30 Abs1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich idF vom 01.01.2012 mit E v 02.12.2014, V62/2014.
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