Rückverweise
Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V71/2014 nach Ausspruch im E v 09.10.2014, V67/2013 ua, dass §1 Z10 AusländerbeschäftigungsV, BGBl 609/1990 idF BGBl II 54/2006, (AuslBVO) nicht als gesetzwidrig aufgehoben wird.
Au-pair-Verhältnissen beschäftigten Personen vom Geltungsbereich des AuslBG, die von der gesetzlichen Ermächtigung des §1 Abs4 AuslBG gedeckt ist. (Anlassfall zu V71/2014: B1472/2013, B v 09.10.2014, Ablehnung der Beschwerde).…
…Z1 B VG gestellt hat. 1.1.2. Antrag zu V30/2014: Die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof (sie ist zugleich Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof im Verfahren zu B1472/2013 – siehe unter 2.) stellte am 4. März 2013 einen Antrag auf Ausstellung einer Anzeigebestätigung für die Beschäftigung eines ukrainischen Staatsangehörigen als Au-pair…