Anlassfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §11 Abs4 letzter Satz AsylGHG, BGBl I 4/2008 mit E v 27.02.2014, G86/2013.
Rückverweise
eine mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. Die in Prüfung gezogene - mittlerweile außer Kraft getretene - Regelung widersprach daher auch dem Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander. (Anlassfall U771/2013, E v 27.02.2014, Aufhebung des angefochtenen Bescheides).…