V29/2013—VfGH Rechtssatz
17. Juni 2013
Regelung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die Bemessung der Bezüge anzuwenden sind, sieht sich der VfGH nicht veranlasst, eine Frist für das Außerkrafttreten vorzusehen. (Anlassfall B1263/2012, E v 17.06.2013, Aufhebung des angefochtenen Bescheides).…