G19/79 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Der zweite Satz im § 30 Abs. 2 VwGG 1965, BGBl. 2 i. d. F. des Bundesgesetzes BGBl. 316/1976 ("Der Antrag ist gleichzeitig mit der Beschwerde einzubringen.") wird als verfassungswidrig aufgehoben (unter Hinweis auf das Erk. Slg. 8028/1977) .