JudikaturVfGH

B128/77 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1979

Denkmögliche Anwendung des § 32 Abs. 1 und des § 137 Abs. 1 WRG 1959.

Die Behörde ist denkmöglich zur Annahme gekommen, daß die vom Bf. vorgenommene Abwasserbeseitigung mit den hiefür von ihm errichteten Anlagen einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf und daß sich der Bf., da ihm unbestritten eine solche Bewilligung jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht erteilt worden war, einer Übertretung der angeführten Bestimmungen des WRG schuldig gemacht hat; keine Willkür.

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