JudikaturVfGH

B440/75 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 1976

Der VfGH hat wiederholt ausgesprochen, daß ein nach einem aufhebenden Erk. des VwGH gemäß § 63 VwGG 1965 erlassener Ersatzbescheid, sofern gegen die Rechtsgrundlagen dieses Bescheides keine Bedenken bestehen, bei ungeänderter Sachlage und Rechtslage nur eine Überprüfung auf seine Übereinstimmmung mit der Rechtsanschauung des VwGH zugänglich ist (vgl. z. B. Slg. 6548/1971 und 7730/1974) .

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