Aufenthaltsverbot auf Grund einer Weisung der Oberbehörde.
Wie der VfGH bereits in seinem Erk. Slg. 4233/1962 ausgeführt hat, kann es auf Grund der in Art. 20 B-VG vorgesehenen Regelung nicht verfassungswidrig sein, wenn der Inhalt eines Bescheides der Unterinstanz von der Weisung der Oberbehörde bestimmt wird. Es wäre - wie der VfGH im Erk. Slg. 4464/1963 dargetan hat - selbst nicht verfassungswidrig, wenn bei Erlassung eines Bescheides die eigene Willensbildung der nachgeordneten Verwaltungsbehörde durch die Erteilung einer Weisung seitens der vorgesetzten Behörde gänzlich ausgeschaltet worden wäre.
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