JudikaturVfGH

B306/74 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 1975

Keine willkürliche Anwendung des § 69 Abs. 1 lit. b AVG 1950 (verspätete Kenntnisnahme von der Gesetzeslage ist kein Wiederaufnahmsgrund) .

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