JudikaturVfGH

B189/73 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1973

Denkmögliche Gesetzesanwendung bezüglich des erforderlichen Maßes der Enteignung (§§ 63 und 65 WRG) - und der Art und des Ausmaßes der Entschädigung. Der VfGH hält es für durchaus denkmöglich, anzunehmen, daß § 117 Abs. 1 WRG 1959 die Zuerkennung einer Sachentschädigung nicht von der Zustimmung des Enteigneten abhängig macht.

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