B192/73 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Keine Bedenken gegen § 16 Bundesstraßengesetz 1971. Der Wortlaut dieser Gesetzesstelle erlaubt denkmöglich die Annahme, daß danach eine Bewilligung keineswegs nur zu Vermessungsarbeiten, sondern auch zu Bodenaufschlußbohrungen erteilt werden kann. Denkmöglich ist danach aber weiters auch die Annahme, daß als" Vorarbeiten für den Bau einer Bundesstraße "auch Maßnahmen anzusprechen sind, die zunächst der Erstellung des Straßenprojektes - und damit der Vorbereitung der nach § 4 Abs. 1 BStG 1971 zu erlassenden Verordnung - und erst mittelbar der Herstellung des projektierten Straßenbauwerkes dienen.