B168/73 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Denkmögliche Anwendung des {Bundesabgabenordnung § 131, § 131 Abs. 5 Z 5 BAO}; keine Verletzung von Treu und Glauben durch Abgehen von einer vermeintlich rechtswidrigen Praxis.