B249/72 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Im Hinblick auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheides auf Grund der Beschwerde des Erstbf. entfällt eine Entscheidung über den von den Zweitbf. gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 144, Art. 144 Abs. 2 B-VG} für den Fall der Abweisung gestellten Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH.