JudikaturVfGH

B74/73 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 1973

Keine Willkür bei Anwendung des § 25 Abs. 4 Betriebsrätegesetz BRG.

Die bel. Beh. war nach § 63 VwGG 1965 an die Rechtsansicht des VwGH gebunden. Sie ist ihr im angefochtenen Bescheid gefolgt. Dies schließt es aus, daß hiedurch ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht der Bf. verletzt worden ist.

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