JudikaturVfGH

B144/72 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 1973

Wie der VfGH bereits ausgesprochen hat (vgl. Slg. 3801/1960 und 4432/1963, im gleichen Sinne aber auch VwGH Slg. 4974 A/1959 und 7110 A/1967) , sind Mitteilungen von der Abtretung einer Verwaltungssache nach § 6 AVG 1950 keine Bescheide; dies auch dann nicht, wenn die Weiterleitung dem § 6 Abs. 1 leg. cit. nicht entspricht (Slg. 4432/1963) . Hiebei ist es ohne Belang, ob die den Antrag des Bf. weiterleitende Behörde zur Anwendung des AVG 1950 verpflichtet gewesen oder ob sie bloß analog der Bestimmung des § 6 Abs. 1 leg. cit. vorgegangen ist.

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