JudikaturVfGH

B348/71 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 1972

Durch {Europäische Menschenrechtskonvention Art 5, Art. 5 MRK} wurde die von einem Gericht verhängte Freiheitsstrafe als der Konvention nicht widersprechend anerkannt, so daß auch die mit dem Wesen des Vollzuges einer solchen Freiheitsstrafe verknüpften Beschränkungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Verfassung nicht widersprechen. Die dem Bf. in denkmöglicher Anwendung des § 60 Strafvollzugsgesetz auferlegten Beschränkungen sind mit dem Wesen des Vollzuges seiner Freiheitsstrafe verknüpft; sie können daher dem Art. 10 MRK nicht widersprechen. {Strafvollzugsgesetz § 60, § 60 StVG} ist - auch wenn die Gesetzesstelle den von der Behörde als gegeben angenommenen Inhalt hat - unbedenklich im Hinblick auf {Europäische Menschenrechtskonvention Art 10, Art. 10 MRK} (vgl. z. B. Slg. 6569/1971, 6464/1971) .

Denkmögliche Anwendung des § 60. Es ist die Auslegung denkmöglich, daß ein Recht, Einzelnummern von Zeitungen und Zeitschriften ausgefolgt zu erhalten, die bei der Aufnahme gemäß {Strafvollzugsgesetz § 132, § 132 Abs. 2 StVG} abgenommen und gemäß § 41 Abs. 1 StVG zu den Verwahrnissen genommen wurden oder später von Angehörigen in die Anstalt gesandt und gemäß {Strafvollzugsgesetz § 41, § 41 Abs. 1 StVG} ebenfalls zu den Verwahrnissen genommen wurden, nach dem StVG nicht besteht.

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