JudikaturVfGH

B81/71 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1971

Gemäß § 52 Z 13 letzter Satz StVO 1960 ist die Anbringung weiterer Angaben auf der Zusatztafel" Zone "(lit. e) zulässig. I. S. des § 54 Abs. 1 StVO 1960 können diese Angaben das Straßenverkehrszeichen - auch die Zusatztafel" Zone "ist ein Straßenverkehrszeichen (§ 54 Abs. 3 leg. cit.) - erläutern. Die Bedachtnahme auf den Zweck der zit. Regelung gebietet es in Verbindung mit dem Umstand, daß das Wort" Kurzparkzone "ein Gesetzesbegriff ist (vgl. insbesondere § 25 StVO 1960) , die Silben " Kurzpark .... "vor" .... zone "als erläuternde Angabe im umschriebenen Sinne zu qualifizieren.

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